Die Ausreichungen für Darlehen zur Wohneigentumsfinanzierung werden im Jahr 2021 ein Volumen von ca. 270 Milliarden Euro erreichen, ein Plus von 8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Nachfrage nach Eigenheimen und Wohnungen ist anhaltend hoch und erhält zusätzliche Impulse durch die Covid-19-Pandemie, in der die Bedeutung der eigenen vier Wände zugenommen hat. Wohneigentum hat sich dementsprechend in den vergangenen Jahren verteuert: Von der Jahresmitte 2014 bis zur Jahresmitte 2021 legten die Preise durchschnittlich um 6,6 Prozent pro Jahr zu. Damit stiegen sie deutlich stärker als die Einkommen der Privathaushalte. Konnte dies über eine lange Zeit durch die günstigen Finanzierungsbedingungen weitgehend kompensiert werden, ist dies trotz nochmals gesunkener Zinsen nicht mehr in dem bisherigen Ausmaß der Fall, wie eine aktuelle Erhebung des Verbands deutscher Pfandbriefbanken (vdp) zeigt.
Der Fremdmittelanteil sank von 82 Prozent auf 80 Prozent, die Kreditbelastungsquote – der Anteil der Aufwendungen für die Bedienung des Darlehens an den verfügbaren Einkommen der Erwerberhaushalte – von 26 auf 25 Prozent. Im Vergleich zur letzten Erhebung aus dem Jahr 2019 ging die relative Kreditbelastung zudem bei allen Einkommensgruppen leicht zurück. Laut vdp legen die Banken großen Wert auf einen angemessenen Eigenkapitaleinsatz und eine hinreichende finanzielle Leistungsfähigkeit der Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer und prüfen im Rahmen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR), ob ein möglicher Kredit für den Darlehensnehmerhaushalt angemessen ist.
Zinsbindungsfristen gestiegen
Die nach wie vor günstigen Finanzierungskonditionen sichern sich die Erwerberhaushalte weiterhin für möglichst lange Zeiträume, die durchschnittliche Zinsbindung liegt bei vierzehn Jahren. In der aktuellen Erhebung des vdp zeigt sich, dass der Anteil der Darlehen mit einer Zinsbindung bis einschließlich zehn Jahre von 27 Prozent im Jahr 2019 auf aktuell 35 Prozent gestiegen ist. Darlehen, die den Zins für mehr als zehn Jahre festgeschrieben haben, machen aktuell 64 Prozent aus (2019: 70 Prozent). Kurz- und mittelfristige Zinsbindungsfristen hingegen spielen mit einem Anteil von knapp 1 Prozent nur eine marginale Rolle.